AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rappid Transport Mkaddam (nachfolgend “AGB” genannt – Regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der Rappid Transport Mkaddam. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Art.1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Rappid Transport Mkaddam – nachfolgend «Rappid Transport «genannt.

Art.2 Pflichten der Rappid Transport

Rappid Transport ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Rappid Transport bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Art.3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann Rappid Transport einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Art.4 Preise Unsere Preise berechnen

sich entweder nach Aufwand (Mindestaufwand 3 Stunden) oder Pauschal/Kostendach. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:
1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Rappid Transport vorgenommen werden müssen.
2. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besondere Zeitaufwand oder den Bezug eines Schreiners benötigen.
3. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 80 kg Eigengewicht
4. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
6. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen

Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Witterungsverhältnisse, Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Art.5 Bezahlung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeit dem Umzugsleiter in bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.

Bei Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 7 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Art.6 Versicherung Umzug

Eine Transportversicherung über 100.000.- CHF (hunderttausend) pro Umzug ist im Preis inbegriffen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 10‘000‘000 Mio. Versicherungssumme ist im Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schaden an Drittpersonen.

Art.7 Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, eine in Ausführung begriffene Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.

Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

Art.8 Haftung

Rappid Transport haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die Rappid Transport haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche
Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, PC’s) einer
geeigneten Verpackung. Für technische Geräte wird keine Haftung übernommen.

Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Rappid Transport nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen besorgt worden sind. Die Haftung der Rappid Transport beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur
oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Rappid Transport beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Art.9 Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der Rappid Transport schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Art.10 Lagerung

Die Lagerkosten sind monatlich zu bezahlen. Bei der Lagerung gibt es keine Kündigungsfrist. Die Ware kann jederzeit ausgelagert, geliefert oder abgeholt werden. Die Lagerware wird nicht herausgegeben, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Bei offenen Mietkosten wird maximal 2-mal eine Erinnerung bzw. Mahnung verschickt. Die letzte Mahnung erfolgt eingeschrieben per Post. Sollte bis dahin der offene Betrag nicht überwiesen werden, kann die Ware ohne Nachfrage entsorgt, verkauft oder verwendet werden, um die Unkosten auszugleichen bzw. zu minimieren.

Art.11 Versicherung Lagerung

Die Versicherung für Diebstahl, Elementarschaden ist gedeckt bis zu einem Wert von 500.000.–

Art.12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Dem zuständigen Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz der RappiD Transport in 8640 Rapperswil-Jona.

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